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Update: EU-Audit Reform

Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz (APRÄG) 2016
Das APRÄG 2016 regelt primär Neuerungen betreffend die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und die Rolle des Prüfungsausschusses. Es wurde am 13.6.2016 im BGBI Nr. 43/2016 veröffentlicht und ändert wesentliche Gesetze, wie zum Beispiel das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Bankwesengesetz und das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch. Es setzt die neue Abschlussprüfungs-Richtlinie 2014/56/EU und die Abschlussprüfungs-VO (EU) Nr. 537/2014 betreffend Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd § 189a Z 1 UGB (PIEs) um.