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Gesetzlicher Datenschutz

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Mit in Kraft treten des neuen Datenschutzgesetzes mit Mai 2018 werden die Anforderungen an Unternehmen und deren Leitungsorgane signifikant erhöht sowie Verstöße gegen die Bestimmungen unter empfindliche Strafen gestellt. 
Am 25. Mai 2017 trat die EU-Verordnung Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung oder "DSGVO") in Kraft. Dadurch begann ein zweijähriger Prozess für Unternehmen, die Verordnungsinhalte bis 25. Mai 2018 anzuwenden.